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Schweiz will Greenwashing verbieten

Land: Schweiz
Datum:
Quelle: GTAI

Das Verbot soll durch die Änderung des schweizerischen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb implementiert werden.

Das schweizerische Bundesgesetz über die Reduktion der CO2 Emissionen vom 23. Dezember 2011 gilt bereits seit Januar 2013. Durch eine Novellierung sollen nun unter anderem dir Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 19. Dezember 1986 um folgenden Tatbestand ergänzt werden:

Unlauter handelt, wer Angaben über sich, seine Werke, Waren oder Leistungen in Bezug auf die verursachte Klimabelastung macht, die nicht durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegt werden können (zukünftiger Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe x des UWG).

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zuletzt bearbeitet: 08.05.2024 16:06:07
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